Allgemeine Geschäftsbedingungen Intermar Holding GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung sowie alle in diesem durch uns, die Intermar Holding GmbH & Co. KG („Intermar“), für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen .
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Intermar in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Auf die mit Intermar geschlossenen Verträge und die von uns erbrachten Leistungen finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Sämtliche entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden widersprochen. Sie finden keine Anwendung, es sei denn, dass Intermar sich mit ihnen ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
1.4 Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und Leistungen, auch wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf die Anwendung dieser AGB hingewiesen wird.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Vertragspartner sind Intermar und der Kunde.
2.2 Unsere Angebote, Mitteilungen usw. sind lediglich als Aufforderung an den Kunden zu werten, eine Buchung vorgenommen (invitatio ad offerendum). Der Vertrag kommt nur zustande, wenn wir diese Buchung annehmen. Uns steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.3 Die Zurverfügungstellung der Appartements erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
§ 3 Leistungen und Fälligkeit
3.1 Intermar ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise von Intermar zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden geforderte Leistungen und Auslagen von Intermar an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden lokalen Abgaben werden zusätzlich berechnet.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für solche Leistungen berechnete Preis, so können wir den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
3.5 Intermar kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Senkung der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Appartements und/oder für die sonstigen Leistungen erhöht.
3.6 Ein Zahlungsanspruch von Intermar ist sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Intermar ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Intermar bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7 Intermar ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine übernommene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Intermar ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bevorstehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche nicht bereits geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Intermar aufrechnen. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Kunden. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Intermar abgetreten werden.
3.9 Das Intermar Hotel & Apartments akzeptiert Wertgutscheine ausschließlich, wenn diese über direkte Hotelbuchungen eingelöst werden.
§ 4 Bereitstellung der Appartements
4.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, sofern dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Gebuchte Appartements stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements verzögert um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können wir aufgrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
§ 5 Rücktritt des Kunden (Stornierung, Abbestellung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)
5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Intermar Hotel & Apartments geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Intermar Hotel & Apartments der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
5.2 Sofern zwischen Intermar und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Intermar lösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Intermar ausübt.
5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Intermar einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Intermar den Anspruch auf die vereinbarte trotz Vergütung Nichtinanspruchnahme der Leistung. Intermar hat die Einnahmen aus sonstiger Vermietung der Wohnungen sowie die zusätzlichen Kosten anzurechnen.
5.4 Folgende Gebühren fallen bei einer Stornierung an, wobei dem Kunden der Nachweis frei steht, dass der uns entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist: Eine Stornierung des gebuchten Zimmers erfordert die Schriftform.
a. bis 30 Tage vor Anreise - gebührenfreie Stornierung
b. 29 - 10 Tage vor Anreise - 50% Stornierungsgebühr
c. 9 - 0 Tage vor Anreise - 100% Stornierungsgebühr.
5.5 Die entsprechenden Regelungen über die Entschädigung gelten, wenn der Kunde das gebuchte Appartement oder die gebuchten Leistungen, ohne dies angekündigt, nicht in Anspruch nimmt (No Show).
§ 6 Rücktritt, Kündigung durch Intermar
6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Intermar in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Appartements vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Intermar mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen von Intermar gesetzten einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Intermar ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Darüber hinaus ist Intermar nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
a) der Kunde eine fällige Leistung nicht erbringt;
b) höhere Gewalt oder andere von Intermar nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) Appartements schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder verschwiegenen wesentlichen Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
d) Intermar begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Intermar in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Intermar zuzurechnen ist;
e) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
f) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne Zustimmung von Intermar weitervermietet werden.
6.4 Intermar hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Textform (E-Mail, Fax) in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch Intermar begründet keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von Intermar auf Ersatz des entstandenen Schadens oder errichteter Anspruch bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 7 Haftung von Intermar
7.1 Bei Schäden haftet Intermar bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auch seiner Erfüllungsgehilfen - nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei sonstiger Fahrlässigkeit durch Intermar bzw. seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Intermar nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
7.2 Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen von Intermar auftreten, WIRD Intermar bei Kenntnis oder auf unerwartete Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.3 Eine Haftung Intermars für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
7.4 Für eingebrachte Sachen haftet Intermar nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir empfehlen die Nutzung des im Appartement vorhandenen Safes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer besonderen Aufbewahrungsvereinbarung mit uns.
7.5 Daher dem Kunden ein Stellplatz in der eigenen Garage oder auf dem eigenen Parkplatz von Intermar, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. 7.1.
7.6 Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Intermar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Erhalten haben müssen.
7.7 Haftungsausschlüsse oder –beschränkungen gelten nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernehmen oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Glücksburg.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, Flensburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Flensburg.
8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so WIRD dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt für Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(Stand: Januar 2019)