Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienobjekt aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen.
Hinterlassen Sie das Ferienobjekt bitte immer in dem Zustand, wie Sie es selbst vorfinden möchten.
Auch bei obligatorischer Endreinigung obliegt dem Mieter die Verpflichtung das Ferienobjekt besenrein zu hinterlassen, sowie der Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.).
Bitte beachten Sie, dass Hunde weder auf dem Sofa noch im Bett erlaubt sind. Hinterlassenschaften wie Haare oder Verschmutzungen müssen vor Ihrer Abreise entfernt werden, andernfalls berechnen wir den benötigten Mehraufwand für die Reinigungsarbeiten.
Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach wird der Mehraufwand nach tatsächlich benötigter Zeit in Rechnung gestellt.